Eine drastische Umlagenerhöhung des Kreises führt zu einem hohen Defizit im Haushalt 2024.
18.12.2024 - Finanzen
Haushalt 2024 verabschiedet
Drastische Umlagenerhöhung des Kreises führt zum Defizit
Am 12.12.2023 hat die Gemeindevertretung in Stockstadt am Rhein den Haushalt für 2024 beraten und beschlossen. Überschattet wurden die Beratungen von einer drastischen Erhöhung der Kreis- und Schulumlage, die der Kreis Groß-Gerau eigentlich viel zu spät für einen geordneten Prozess der Haushaltsaufstellung bekannt gegeben hat.
Am 12.12.2023 hat die Gemeindevertretung in Stockstadt am Rhein den Haushalt für 2024 beraten und beschlossen. Überschattet wurden die Beratungen von einer drastischen Erhöhung der Kreis- und Schulumlage.
Über 1.000.000 € betragen die Mehrkosten, nach einem Beschlussvorschlag den Landrat Thomas Will in den Kreistag einbringen will. Damit setzt sich die chaotische Haushaltsführung des Landreises Groß-Gerau fort. Auch den verantwortlichen in der Kreisverwaltung müsste bewusst sein, dass die Bekanntgabe dieser Erhöhung kurz vor dem Ende der Erstellungen der Haushalte und den Beschlussfassungen der Kommunen im Kreisgebiet viel zu spät und zur Unzeit erfolgte.
Nur dem engagierten Einsatz der Leiterin der Stockstädter Finanzverwaltung ist es zu verdanken, dass in der Sitzung der Gemeindevertretung über einen Haushalt beraten und beschlossen werden konnte. Bis zum letzten Tag wurde mit der Kommunalaufsicht ein genehmigungsfähiges Vorgehen gesucht, um die kurzfristig bekannt gewordene Belastung in den Haushaltsentwurf einzuarbeiten.
Hierfür bedankte sich der CDU-Fraktionsvorsitzende, Dirk Hensel, zum Beginn seiner Haushaltsrede um anschließend festzustellen, dass die Tugend der Aufstellung gesetzeskonformer Haushalte scheinbar aus der Mode kommt.
Im Bund wurde gerade ein Haushalt vom Bundesverfassungsbericht als verfassungswidrig eingestuft. „Fachleute gehen davon aus, dass die Ampelregierung in ihrem nur zweijährigen Bestehen die Kommunen bereits mit über 6,5 Mrd. € pro Jahr belastet hat“, erläutert Dirk Hensel. Dieser Trend wird sich unter dem jetzt neu entstandenen Sparzwang vermutlich weiter fortsetzen.
Beim Landkreis Groß-Gerau treffen die Mehrbelastungen auf eine Finanzsituation, die schon seit Jahren aus dem Ruder läuft. So ist dem Landrat und der rot, rot, grünen Kreistagskoalition bisher noch nicht gelungen einen genehmigungsfähigen Haushalt für das auslaufende Jahr 2023 aufzustellen. So wurde zuerst ein Haushalt beschlossen, der offenkundig nicht Genehmigungsfähig war. Als dieser dann erwartungsgemäß von der Kommunalaufsicht abgelehnt wurde, versuchte man die Tilgung von Krediten an die Hessenkasse auszusetzen. Ein Versuch, der ohne eigene Sparanstrengung von Anfang an zum Scheitern verurteilt war. Es ist momentan nicht abzusehen, wann der Kreis Groß-Gerau über einen rechtmäßigen Haushalt verfügen wird.
Um eine solche Hängepartie von der Gemeinde abzuwenden, lehnte die CDU-Fraktion gemeinsam mit der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen den Vorschlag der SPD ab, den eigenen Haushaltsbeschluss bis zu einer endgültigen Entscheidung auf Kreisebene zu verschieben.
Ohne die Anpassung der Umlagen des Kreises wäre der Stockstädter Haushalt auch 2024 ausgeglichen gewesen. Unter den geänderten Umständen weist der nun beschlossene Haushalt ein Defizit von 1.054.308. Da dieser Betrag aus der Rücklage gedeckt werden kann, können zusätzliche Steuern – über die bereits vorgesehene Anhebung der Grundsteuer B von 600 auf 700 % hinaus – für Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2024 verhindert werden. Sollte sich die zusätzliche Belastung durch freiwillige Maßnahmen des Kreises oder die bereits angekündigten Klagen der Kreiskommunen reduzieren, kann das Minus eventuell geringer ausfallen.
Das Jahr 2024 muss genutzt werden, um festzulegen, wie man mit einer jährlichen Mehrbelastung in dieser Größenordnung umgehen kann. Im Gegensatz zur Stockstädter SPD, die Bürgerinnen und Bürger nicht durch die Abbildung der jetzt bekannt gewordenen Zahlen „verunsichern“ wollte, sprach sich die CDU-Fraktion für eine offene Kommunikation gegenüber der Bevölkerung aus. „Das gehört für uns zur Haushalts-Klarheit und Transparenz“, erläutert Dirk Hensel.
Um die Eingruppierung der Erzieherinnen und Erzieher der Gemeinde von der Vergütungsgruppe 8a auf 8b anzuheben, wurde die Grundsteuer B von 600 % auf 700 % angepasst. Die Maßnahme wurde aber nötig, da alle Nachbargemeinden diesen Schritt entweder schon gegangen sind oder ihn angekündigt hatten. Nur so ist es auch zukünftig möglich Personalengpässe zu reduzieren. Durch eine Verschiebung des Haushaltsbeschlusses, wie von der SPD vorgeschlagen, hätte sich auch die rechtssichere Umsetzung dieser Maßnahme weiter verzögert. Wenn auch eine rückwirkende Zahlung hätte erfolgen könnte, so können wir nun den Erzieherinnen und Erziehern früher die Sicherheit geben, dass die Gehaltsanpassung kommen wird.
Die größten Investitionen im Haushalt fließen in die Kläranlage, den Anbau des Feuerwehrgerätehauses und die Realisierung des Kreisels am Odenwaldring.